BGB § 13

Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen,
nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 13 Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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